Wem das Leiden gehört

Gegner der Suizidbeihilfe befürchten eine Verarmung an Erfahrungen rund um das Sterben.

Die Meinung über die Sterbehilfe ist mit dem jeweiligen Menschenbild verknüpft. Entscheidend ist auch, welche Bedeutung dem Leiden zugemessen wird.

Zwar sollen die geltenden Regeln für die organisierte Sterbehilfe unangetastet bleiben, wie der Bundesrat vor einem Jahr entschieden hat. Doch wer meint, die Sache sei damit zu Ende diskutiert, sieht sich getäuscht. Dies zeigt ein soeben erschienenes kontradiktorisch aufgebautes Buch. Und dies zeigte auch ein Abend in Zürich, an dem über die Sterbehilfe gestritten wurde. Sechs Autoren, die sich im Buch «Der organisierte Tod» äussern, debattierten darüber, wer die Macht über die letzte existenzielle Entscheidung des Menschen innehat.

Verlust an Emotionen
Als grundlegend für die Haltung zur Sterbehilfe entpuppt sich der Begriff des Leidens. Während die Gegner der Meinung sind, dass ein gewisses Ausmass an Leiden zum Leben gehört, weigern sich die Befürworter, sich eine Meinung über das Leiden eines anderen Menschen anzumassen. Der für die Sterbehilfeorganisation Exit tätige Pfarrer Werner Kriesi sagte anlässlich des Streitgesprächs, dass «von aussen gesehen Leiden nicht verstehbar» sei: «Als Gesunder habe ich zum Leiden eines Menschen, der sterben will, nichts zu sagen.» Der Entscheid, das Leiden zu beenden, liege allein beim Leidenden.

Die Psychologin und Theologin Monika Renz, die am Kantonsspital St. Gallen Krebspatienten betreut, tritt hingegen für eine Enttabuisierung des Leidens ein, und zwar nicht weil Leiden heroisch, sondern weil es Realität sei. Patienten empfänden möglicherweise nicht das als Leiden, was Aussenstehende als solches wahrnehmen. Sterben sei ein Prozess, in dem der Mensch das Bewusstsein überschreiten könne. Dies sei eine «Extremerfahrung», und sie verstehe nicht, weshalb diese mithilfe des assistierten Suizids zur «Softsache» gemacht werden solle. «Weichen wir dem Leiden aus, verlieren wir in der Folge einen Teil unserer Empfänglichkeit für Beziehungen, Sinneswahrnehmungen, Emotionen, Spiritualität», sagt Renz im Buch, das einen Überblick zur Auseinandersetzung mit der Suizidhilfe bietet.

Auch der Zürcher EVP-Kantonsrat Gerhard Fischer sieht die Erfahrung des Sterbens durch die Sterbehilfe bedroht: «Sterbende Menschen sind sehr wertvolle Menschen. Wir können von ihnen profitieren, sie lehren uns viel, wie zum Beispiel Barmherzigkeit.» Der ehemalige CVP-Nationalrat und Kommandant der Schweizergarde in Rom Pius Segmüller erkennt im Leiden einen Sinn: «Auch die Geburt ist ein Leiden für die Mutter, und doch kommt dabei neues Leben zur Welt.» Trotzdem: «Sinnlose Lebensverlängerungen» lehnt Segmüller ab. Er findet es zulässig, wenn man einen Schwerkranken durch Unterlassen oder Reduktion lebensverlängernder Massnahmen sterben lässt.

Gefunden und weiterlesen auf NZZ.ch

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Wenn die Krankheit nicht mehr aufzuhalten ist

Stellt sich heraus, dass eine Krebserkrankung unheilbar ist, stehen oft schwierige Entscheidungen zum Umgang mit dem Lebensende an

Ein selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss, das wünschen sich viele Krebspatienten, die trotz aller Bemühungen der Ärzte von ihrer Krankheit nicht mehr genesen können. Steht die Unheilbarkeit der Krankheit fest, sind wichtige und schwierige Fragen zu klären: Etwa wie lange eine Behandlung durchgeführt werden soll, ob lebensrettende Maßnahmen in bestimmten Krankheitsstadien gewünscht werden und in welcher Umgebung der Patient die letzten Lebenswochen verbringen möchte. In einer Studie gingen Forscher der Frage nach, ob die Patienten in der Praxis nach ihren Wünschen gefragt und so umfassend über Alternativen im Umgang mit dem Krankheitsgeschehen informiert werden, dass sie die wichtigen Entscheidungen auch tatsächlich selbst treffen können (Fachzeitschrift MMW-Fortschritte der Medizin).

In die Studie aus den USA wurden Patienten mit weit fortgeschrittenem Lungen- oder Darmkrebs einbezogen, denen die Ärzte eine Lebenserwartung von vier bis acht bzw. 12 bis 24 Monaten prognostizierten. Sie wurden im Verlauf der Erkrankung befragt, in welcher Form mit ihnen zu welchem Zeitpunkt über Wünsche hinsichtlich der Behandlung gesprochen worden war.

Drei Viertel der Selbstbefragten und 87 Prozent derjenigen, bei denen die Verwandten Auskunft geben mussten, weil sie selbst inzwischen verstorben waren, gaben an, von ihrem Arzt über ihre Wünsche bezüglich des Lebensendes befragt worden zu sein. In mehr als der Hälfte der Fälle hatte dieses Gespräch in der Klinik stattgefunden. Am häufigsten wurde darüber gesprochen, ob die Patienten die letzten Lebenstage im Hospiz verbringen wollten, ob sie lebensrettende Maßnahmen im Falle eines Herzstillstands wünschten und welche Behandlungen durchgeführt werden sollten, um ihre Beschwerden zu lindern.

Gefunden und weiterlesen auf krebsgesellschaft.de

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Bestmögliche Lebensqualität sichern

WEINFELDEN. An der Jahresversammlung der Thurgauischen Krebsliga im Thurgauerhof stand Palliative Care im Zentrum. Von der Schweizerischen Dachorganisation wurde der Thurgau als Vorreiterkanton gelobt.

Christian Taverna, Präsident der Thurgauischen Krebsliga und Leitender Arzt in Münsterlingen, hatte Grund zum Strahlen am Dienstagabend im Kongresszentrum Thurgauerhof an der von rund 200 Personen besuchten Jahresversammlung. Es gab nur Positives zu berichten. Dazu kam Lob von Regierungsrat Bernhard Koch, dafür, dass der Thurgau gesundheitsmässig «gut unterwegs» ist. «Ich bin ein stolzer Gesundheitsdirektor. Wir sind fast überall vor den Zürchern, auch bei Palliative Care.» Brigitte Baschung von der Dachorganisation Krebsliga Schweiz lobte den Thurgau und die Thurgauer Krebsliga als beispielhafte Vorreiter, speziell in der Förderung von Palliative Care.

Seit 18 Monaten umgesetzt
Die Referenten Birgit Traichel (Leiterin Palliativmedizin Spital Thurgau AG), Christoph Tobler (Spitex Verband Thurgau), Paul Paproth (Alterszentrum Weinfelden), Doris Minger (TG Krebsliga, Mobiles Care Team) berichteten über die 18 Monate Erfahrungen mit der Umsetzung von Palliative Care. Birgit Traichel zeigte auf, wie das Konzept Palliative Care Thurgau hilft. Palliativ bezeichnet eine medizinische Massnahme, deren primäres Ziel es ist, dem Patienten unangenehme Begleiterscheinungen seiner Erkrankung erträglicher zu gestalten und die bestmögliche Lebensqualität für unheilbar kranke und sterbende Menschen zu gewährleisten.

Gefunden und weiterlesen auf Tagblatt

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Zur Finanzierung von Palliative Care in der Schweiz

Palliativmedizin wird in Zukunft immer wichtiger. Immer mehr Menschen lehnen in der letzten Lebensphase lebensverlängernde High-Tech-Medizin ab. Sie wollen, möglichst im gewohnten Umfeld, ohne Schmerzen und in Würde sterben. Aber bei der Finanzierung gibt es noch stossende Lücken. Kantone und Gemeinden spielen sich gegenseitig die Verantwortung zu und wollen möglichst wenig Kosten übernehmen. Die Rundschau auf SF 1 berichtet am Mittwoch, 09.05.2012, 20.50 Uhr auf SF 1 über diesen Missstand. Mit dabei auch palliative ch Präsident Roland Kunz.

 

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Notärzte mit Palliativmedizin überfordert?

Im Notfall sollte das Palliativnetz Witten angerufen werden, so stand es in der Akte der 73-jährigen Heimbewohnerin. Stattdessen kam der Notarzt und wenig später die Kriminalpolizei. Offenbar kennen sich noch zu wenige Pflegekräfte und Notfallmediziner  mit Palliativmedizin aus.

Im Umgang mit schwerstkranken Patienten, die palliativmedizinisch versorgt werden, fühlen sich Pflegekräfte in Heimen und Notfallmediziner offenbar immer noch überfordert. Das zeigt ein aktueller Fall aus dem westfälischen Witten.

Eine 73-jährige Heimbewohnerin, die an Lungenkrebs litt, wurde schon längere Zeit vom Palliativnetz Witten betreut. In ihrer Patientenakte war vermerkt, dass sie auf keinen Fall in ein Krankenhaus wollte und im Notfall die Netz-Mediziner benachrichtigt werden sollten.

Als die Frau nachts an akuter Luftnot litt, wandte sich die Nachtschwester aber nicht ans Palliativnetz, sondern an den KV-Notfalldienst, berichtet der Wittener Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns.

“Der Arzt erfasste die Situation des finalen Verwirrungszustands und verordnete das richtige Medikament.” Zudem respektierte der Hausarzt, dass die Patientin nicht ins Krankenhaus wollte.

Notarzt schaltet die Kripo ein

Kurze Zeit später starb die Frau, diesmal wählte die Schwester die Notrufnummer 112. Der Notarzt alarmierte trotz telefonischer Rücksprache mit Thöns die Kriminalpolizei mit der Begründung, dass er ja nicht wisse, was der Patientin verabreicht worden sei.

Die Kripo beschlagnahmte die Leiche und leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das sie inzwischen wieder eingestellt hat.

Der Fall ist nach Einschätzung von Thöns symptomatisch. “Auch wenn ein Palliative Care Team in die Versorgung von Heimbewohnern eingebunden ist, fühlt sich das Personal in Notfallsituationen häufig überfordert”, sagt er der “Ärzte Zeitung”.

Viel kritischer sieht er aber das Verhalten des Notfallmediziners. Nach wie vor würden Notärzte die Polizei immer dann einschalten, wenn sie ein Verbrechen nicht mit letzter Sicherheit ausschließen können.

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In Deutschland gibt es Euthanasie im Geheimen

Seit genau zehn Jahren ist die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden legal und schützt Ärzte vor Strafverfolgung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Niederlande, wo in diesem Zusammenhang der Begriff Euthanasie im neutralen Sinne offen verwendet wird, waren das erste Land weltweit, das ein solches Gesetz erließ. Belgien und Luxemburg zogen nach. Ab Mitte April dieses Jahres sind mobile Sterbehilfeteams für die Lebensende-Klinik in Den Haag im Einsatz. Initiatorin der Einrichtung ist die Ärztin Petra de Jong, die Direktorin der Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende, kurz NVVE. Sabrina Frangos sprach mit der 58-Jährigen über ihren ersten Sterbehilfe-Fall, bei dem sie Fehler beging, Erfahrungen mit dieser Art des Lebensendes im persönlichen Umfeld und die Einführung entsprechender Ausbildungskurse für deutsche Ärzte.

Hier geht es zum Interview: Weltonline.de

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2500 Menschen sterben jährlich auf Verlangen

Die Niederlande sind Pioniere der aktiven Sterbehilfe: Vor zehn Jahren trat ein Gesetz in Kraft, welches das Töten auf Verlangen legalisiert. Der Schritt sorgte international für Empörung – in den Niederlanden wird das Gesetz hingegen von einer Mehrheit unterstützt.

Wenn in Deutschland ein Arzt einem Patienten beim Sterben hilft, muss er dafür ins Gefängnis. In den Niederlanden nicht. Dort ist die aktive Sterbehilfe seit nunmehr zehn Jahren erlaubt. Eine Entscheidung, die damals nach langer kontroverser Entscheidung getroffen und von der Mehrheit der Niederländer begrüßt wurde, weil sie selbst die Wahl haben wollen, wie ihr Lebensende aussieht.

Rund 2500 Menschen gehen seitdem Jahr für Jahr mit staatlicher Erlaubnis in den Tod, betroffen sind vor allem Krebspatienten. Wobei es strenge Auflagen gibt für das Töten auf Verlangen. Der Patient muss den Wunsch bei klarem Verstand, freiwillig und wiederholt unter Zeugen äußern. Es dürfe also keine Impulsentscheidung sein, betont Petra de Jong von der Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende. Ein weiterer wichtiger Punkt ist de Jong zufolge, dass der Patient unerträglich leidet.

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